Bestimmungen zu Tarifplänen, Optionen und Nutzungsguthaben

Nachstehend finden Sie die Regeln, die für die Tarifpläne, die Optionen und das Nutzungsguthaben gelten, die Verkäufern auf unserer Plattform (die «Plattform») angeboten werden und die wir als die «Tarifplanbestimmungen» bezeichnen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen und ergänzen unsere Verkäuferregeln. Wenn Sie einen Tarifplan, eine Option oder Nutzungsguthaben abschliessen, akzeptieren Sie die vorliegenden Bestimmungen.

  1. Gegenstand und Geltungsbereich

    Die Tarifpläne, die Optionen und das Nutzungsguthaben sind Dienste, die vom Schweizer Unternehmen Mimelis SA entwickelt, betrieben und verwaltet werden, der einzigen Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit. Jeder Verweis auf «Mimelis», «wir», «unser» oder «uns» in den vorliegenden Bestimmungen ist als Verweis auf die Mimelis SA zu verstehen. Die Begriffe «Sie» oder «Ihr» bezeichnen das Unternehmen, die Organisation oder die Person, die Inhaberin des Mimelis-Verkäuferkontos ist.

    Die vorliegenden Bestimmungen regeln den Abschluss, die Abrechnung, die Änderung und die Kündigung von Tarifplänen, Optionen und Nutzungsguthaben sowie die daraus entstehenden Rechte und Pflichten. Sie gelten, sobald Sie über ein Mimelis-Verkäuferkonto verfügen, auch wenn Sie beim Tarifplan Base bleiben.

    Die vorliegenden Bestimmungen ersetzen die Verkäuferregeln nicht: Die Regeln zu Verkauf, Reservierung, Abholung, Lieferung und Kundendienst gelten weiterhin vollumfänglich. Bei einem Widerspruch in den hier allein behandelten Bereichen, nämlich Tarifpläne, Funktionen, Kontingente, Optionen, Abrechnungszyklus, anwendbare Gebühren und Nutzungsguthaben, gehen die vorliegenden Bestimmungen vor.

  2. Begriffsbestimmungen

    Nachstehend einige wichtige Begriffsbestimmungen:

    • Tarifplan: die Gesamtheit der Funktionen, der Kontingente und der Transaktionsgebühren, die Ihrem Mimelis-Verkäuferkonto zugeordnet sind.
    • Transaktionsgebühren: die einheitliche Provision, die auf jeder bezahlten Bestellung erhoben wird, wie in den Verkäuferregeln definiert, welche die Transaktionsgebühren und die Gebühren für die Zahlungsabwicklung zusammenfasst.
    • Tarifplan Base: der kostenlose Tarifplan, der standardmässig für jedes Mimelis-Verkäuferkonto gilt, das keinen kostenpflichtigen Tarifplan abgeschlossen hat.
    • Kostenpflichtiger Tarifplan: jeder Tarifplan, der zu einem Abonnement führt, unabhängig von seiner kommerziellen Bezeichnung.
    • Abonnement: die wiederkehrende Zahlungsverpflichtung, die einem kostenpflichtigen Tarifplan und gegebenenfalls dessen Optionen entspricht.
    • Funktion: eine Möglichkeit der Plattform, die ein Tarifplan freischaltet oder nicht.
    • Kontingent: die Höchstmenge, die eine Funktion zulässt (beispielsweise eine Anzahl Bilder, Verkaufsstellen, Mitarbeiterkonten oder SMS).
    • Option: ein kostenpflichtiger Dienst, der Ihrem Tarifplan eine Menge oder eine Funktion hinzufügt, ohne diesen zu ändern.
    • Abrechnungszyklus: die Häufigkeit, monatlich oder jährlich, mit der Ihr Abonnement abgerechnet wird.
    • Laufende Periode: die bereits bezahlte Abrechnungsperiode, die bis zur nächsten Fälligkeit läuft.
    • Nutzungsabhängig abgerechneter Dienst: ein Dienst, dessen Verbrauch nach Einheiten abgerechnet wird, sobald die in Ihrem Tarifplan enthaltene Grenze erreicht ist.
    • Nutzungsguthaben: eine im Voraus bezahlte Reserve in Schweizer Franken, die ausschliesslich der Finanzierung nutzungsabhängig abgerechneter Dienste dient.
    • Automatische Aufladung: der automatische Kauf von Nutzungsguthaben, der ausgelöst wird, wenn Ihr Saldo unter eine von Ihnen festgelegte Schwelle fällt.
    • Monatliche Verbrauchsgrenze: die monatliche Obergrenze an Nutzungsguthaben, deren Verbrauch Sie akzeptieren.
    • Abrechnung: der Bereich Ihres Mimelis-Verkäuferkontos, in dem Ihr Tarifplan, Ihre Optionen, Ihr Zahlungsmittel und Ihre Rechnungen verwaltet werden.
    • Nutzung: der Bereich Ihres Mimelis-Verkäuferkontos, in dem Ihr Nutzungsguthaben verwaltet wird und in dem der Verlauf Ihrer Bewegungen erscheint.
  3. Was der Tarifplan bestimmt

    • Ihr Tarifplan bestimmt die Funktionen, auf die Sie Zugriff haben, die Kontingente, die sie begrenzen, und die Höhe Ihrer Transaktionsgebühren.
    • Jeder Tarifplan enthält alles, was der vorangehende Tarifplan enthält, und ergänzt es. Der Tarifplan Base bildet die Grundlage, die für jedes Mimelis-Verkäuferkonto gilt.
    • Der genaue Inhalt jedes Tarifplans, seine Kontingente und sein Preis werden auf der Tarifplanseite der Plattform und unter Abrechnung dargestellt. Diese Angaben sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Bestimmungen und Ihnen gegenüber in der zum Zeitpunkt Ihres Abschlusses oder Ihrer Verlängerung geltenden Fassung verbindlich.
    • Der Abschluss eines Tarifplans begründet keinen wohlerworbenen Anspruch auf eine bestimmte Funktion, keine Exklusivität und keine Bearbeitungspriorität, die über das vom Tarifplan ausdrücklich Angekündigte hinausgeht.
    • Die Einhaltung der Kontingente wird von der Plattform überwacht. Die in Ihrem Mimelis-Verkäuferkonto angezeigten Angaben dienen der Information; bei Abweichungen ist der von unseren Systemen erfasste Stand massgebend.
  4. Abschluss und Beginn der Abrechnung

    • Der Tarifplan Base ist kostenlos und führt zu keinem Abonnement. Sie sind ihm standardmässig zugeordnet, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
    • Kostenpflichtige Tarifpläne werden über Abrechnung abgeschlossen und setzen die vorgängige Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels voraus.
    • Die Funktionen Ihres Tarifplans sind ab Abschluss aktiv. Die Abrechnung beginnt hingegen mit der Veröffentlichung Ihrer Verkaufsstelle. Der Zeitraum zwischen Abschluss und Veröffentlichung wird nicht in Rechnung gestellt.
    • Die erste Rechnung wird bei der Veröffentlichung Ihrer Verkaufsstelle ausgestellt. Dieses Datum legt Ihren Abrechnungszyklus und Ihre späteren Fälligkeiten fest.
    • Solange Ihre Verkaufsstelle nicht veröffentlicht ist, erfolgt jeder Tarifplanwechsel sofort und kostenlos.
    • Kein Tarifplan sieht eine Mindestlaufzeit oder eine Bindungsfrist vor.
    • Die Veröffentlichung einer Verkaufsstelle bleibt unserer Prüfung nach Massgabe der Verkäuferregeln vorbehalten. Wir gewährleisten keine Prüfungsfrist; eine verzögerte oder erfolglose Prüfung begründet keinen Entschädigungsanspruch.
  5. Preise, Steuern und Währung

    • Die Preise der Tarifpläne, der Optionen, der nutzungsabhängig abgerechneten Dienste und des Nutzungsguthabens verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und ohne Steuern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
    • Die Mehrwertsteuer wird, soweit sie anwendbar ist, zu den angegebenen Beträgen hinzugerechnet. Der zu zahlende Gesamtbetrag wird Ihnen vor jeder Bestätigung angezeigt.
    • Sie bleiben für sämtliche Steuern und Abgaben verantwortlich, die Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit obliegen, nach Massgabe der Verkäuferregeln.
    • Bei einem offensichtlichen Fehler in einem angezeigten Preis behalten wir uns vor, diesen zu berichtigen. Ein Abschluss kann Mimelis nicht auf der Grundlage eines offensichtlich fehlerhaften Preises entgegengehalten werden; gegebenenfalls werden Sie informiert und können auf den betreffenden Abschluss verzichten.
  6. Abrechnungszyklus

    • Ihr Tarifplan wird monatlich oder jährlich bezahlt. Der Zyklus bestimmt die Häufigkeit und die Höhe Ihrer Rechnungen; er ändert weder die Funktionen noch die Kontingente Ihres Tarifplans.
    • Die jährliche Zahlungsweise wird zu einem vorteilhafteren Preis angeboten als zwölf einzeln bezahlte Monate. Dieser Vorteil ist die Gegenleistung für die Vorauszahlung der Jahresperiode.
    • Der Zyklus wird beim Abschluss gewählt und kann anschliessend unter Abrechnung geändert werden.
    • Der Wechsel zum Jahreszyklus wird sofort wirksam und eröffnet eine Periode von zwölf Monaten ab dem Tag des Wechsels. Die auf der laufenden Monatsperiode verbleibende Zeit wird gutgeschrieben und vom gleichentags in Rechnung gestellten Betrag abgezogen. Die nächste Fälligkeit tritt ein Jahr nach dem Tag des Wechsels ein; der Monatstag, an dem Ihnen bisher belastet wurde, wird nicht beibehalten.
    • Die Rückkehr zum Monatszyklus wird auf das Ende des laufenden Jahres wirksam. Ihr Tarifplan bleibt bis zu diesem Zeitpunkt unverändert aktiv, und die monatliche Abrechnung beginnt danach. Für die bereits bezahlte Periode wird keine Rückerstattung gewährt.
    • Ein vorgemerkter Zykluswechsel kann widerrufen werden, solange er nicht wirksam geworden ist.
    • Bei einem Jahreszyklus ist die Abrechnungsperiode das Jahr. Jede Regel der vorliegenden Bestimmungen, die auf «das Ende der laufenden Periode» verweist, ist alsdann als das Ende dieses Jahres zu verstehen.
  7. Tarifplanwechsel

    • Sie können Ihren Tarifplan jederzeit unter Abrechnung wechseln, ohne Beschränkung der Häufigkeit.
    • Höherstufung. Der Wechsel wird sofort wirksam. Die auf der bereits bezahlten Periode verbleibende Zeit wird gutgeschrieben und vom gleichentags in Rechnung gestellten Betrag abgezogen. Die Einzelheiten der Berechnung werden Ihnen vor der Bestätigung angezeigt.
    • Herabstufung. Der Wechsel wird auf das Ende der laufenden Periode wirksam. Ihr aktueller Tarifplan bleibt bis zu diesem Zeitpunkt aktiv. Für die bereits bezahlte Periode wird keine Rückerstattung gewährt, und der Wechsel kann widerrufen werden, solange er nicht wirksam geworden ist.
    • Eine Herabstufung wird verweigert, solange Ihre Nutzung die Kontingente des angestrebten Tarifplans überschreitet. Es obliegt Ihnen, Ihre Nutzung in die Grenzen des angestrebten Tarifplans zurückzuführen, bevor Sie den Wechsel erneut auslösen.
    • Ein Tarifplanwechsel stellt weder die bereits in Rechnung gestellten Beträge noch das bereits erworbene Nutzungsguthaben in Frage.
  8. Kontingente, Überschreitungen und Folgen einer Herabstufung

    • Ein durch ein Kontingent vorgesehener Platz gilt ab der Erstellung des entsprechenden Elements als belegt, unabhängig von dessen Aktivität oder Veröffentlichung. Das Löschen oder Deaktivieren des Elements gibt den Platz frei.
    • Wenn Sie herabstufen oder eine Option entfernen, wird alles, was die Kontingente überschreitet, ohne eine aktive Nutzung darzustellen, öffentlich nicht mehr angezeigt, beispielsweise Bilder und Videos über die enthaltene Anzahl hinaus, das Logo oder die Abzeichen. Es wird nichts gelöscht, und die Anzeige wird wiederhergestellt, wenn Sie wieder höherstufen oder die Option erneut abschliessen.
    • Ihre Inhalte und Ihre Daten bleiben in Ihrem Konto nach Massgabe unserer Nutzungsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung gespeichert. Die vorliegenden Bestimmungen begründen keine zusätzliche Aufbewahrungspflicht.
    • Wir behalten uns vor, ein Konto in die Grenzen seines Tarifplans zurückzuführen, wenn eine Überschreitung fortbesteht, namentlich nach einer Kündigung, einem Zahlungsausstand oder dem Ende einer Ausnahmeregelung. Sie werden vorgängig informiert, soweit dies vernünftigerweise möglich ist.
    • Die Überwachung der Kontingente obliegt unseren Systemen. Jede Massnahme, die darauf abzielt, ein Kontingent zu umgehen, dessen Zählung zu verfälschen oder eine Funktion zu erlangen, die Ihr Tarifplan nicht freischaltet, stellt eine Verletzung der vorliegenden Bestimmungen dar.
  9. Optionen

    • Eine Option fügt Ihrem Tarifplan eine Menge oder eine Funktion hinzu, ohne diesen zu ändern. Die verfügbaren Optionen, ihr Inhalt und ihr Preis sind unter Abrechnung aufgeführt.
    • Die Aktivierung einer Option erfolgt sofort und wird anteilig zur auf der laufenden Periode verbleibenden Zeit in Rechnung gestellt. Der Betrag wird Ihnen vor der Bestätigung angezeigt. Die Option wird anschliessend zu jeder Fälligkeit gemäss dem Zyklus Ihres Abonnements in Rechnung gestellt.
    • Die Entfernung einer Option wird auf das Ende der laufenden Periode wirksam. Bei einem Jahreszyklus bleibt die Option bis zum Ende des Jahres geschuldet und wird bis dahin in Rechnung gestellt. Für die Entfernung einer Option wird weder eine Rückerstattung noch eine Gutschrift gewährt.
    • Eine Option, deren Plätze belegt sind, kann nicht entfernt werden: Es obliegt Ihnen, vorgängig einen Platz freizugeben.
    • Ihre Optionen werden bei einem Tarifplan- oder Zykluswechsel übertragen. Eine Option, die der neue Tarifplan enthält, geht darin auf und wird nicht mehr gesondert in Rechnung gestellt.
    • Eine Option verleiht nur die Menge oder die Funktion, die sie beschreibt. Sie ändert weder Ihre Transaktionsgebühren noch die übrigen Kontingente Ihres Tarifplans.
  10. Transaktionsgebühren

    • Die Transaktionsgebühren werden auf jeder bezahlten Bestellung erhoben. Der Prozentsatz und der Fixbetrag, aus denen sie sich zusammensetzen, werden durch Ihren Tarifplan bestimmt.
    • Der für Ihr Konto geltende Prozentsatz und Fixbetrag sind auf der Tarifplanseite und in Ihrem Mimelis-Verkäuferkonto aufgeführt. Sie gehen jeder anderen Gebührenangabe in den Verkäuferregeln vor.
    • Ein Tarifplanwechsel ändert die anwendbaren Transaktionsgebühren ab dem Wirksamwerden des Wechsels. Frühere Bestellungen bleiben den Gebühren unterstellt, die im Zeitpunkt ihrer Bestätigung galten.
    • Die Transaktionsgebühren bleiben hinsichtlich ihrer Erhebung und ihrer Aufstellung durch die Verkäuferregeln geregelt, welche ihren Abzug von den Beträgen vorsehen, die wir Ihnen auszahlen.
    • Die Abonnementsgebühren, die Gebühren der Optionen und die Käufe von Nutzungsguthaben folgen einem eigenen Weg: Sie werden nicht von Ihrem Zahlungskonto abgezogen, sondern über das unter Abrechnung hinterlegte Zahlungsmittel beglichen und mit eigenen Rechnungen abgerechnet.
  11. Nutzungsguthaben

    • Das Nutzungsguthaben ist eine im Voraus bezahlte Reserve in Schweizer Franken ohne Steuern, die Ihrer Organisation zugeordnet ist. Es dient ausschliesslich der Finanzierung nutzungsabhängig abgerechneter Dienste über die in Ihrem Tarifplan enthaltene Grenze hinaus.
    • Das Nutzungsguthaben stellt weder ein Zahlungsmittel noch eine Forderung noch E-Geld dar. Es ist weder abtretbar, übertragbar noch eintauschbar und darf nicht zur Begleichung eines Abonnements, einer Option, von Transaktionsgebühren oder einer anderen Mimelis geschuldeten Summe verwendet werden.
    • Das Nutzungsguthaben ist ab dem Tarifplan Pro verfügbar. Es ersetzt kein Recht, das Ihr Tarifplan nicht gewährt: Ist eine Funktion nicht in Ihrem Tarifplan enthalten oder die entsprechende Option nicht abgeschlossen, schaltet kein Guthabensaldo sie frei.
    • Die Aktivierung und die Deaktivierung des Nutzungsguthabens erfolgen unter Nutzung. Die Deaktivierung bewirkt die Deaktivierung der automatischen Aufladung; Ihr Saldo bleibt erhalten und wird bei einer Reaktivierung wieder verwendbar.
    • Das Guthaben verfällt nicht und bleibt von Monat zu Monat verfügbar, solange es nicht verbraucht ist. Es ist mit dem Kauf erworben und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Ausgleich, auch nicht bei einer Herabstufung, einer Kündigung oder der Schliessung des Kontos, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
    • Jede Belastung führt zu einem Eintrag im Bewegungsverlauf mit Angabe des betreffenden Dienstes, des Betrags und des verbleibenden Saldos. Für jeden Guthabenkauf wird eine Rechnung ausgestellt.
    • Mit der Aktivierung der automatischen Aufladung ermächtigen Sie Mimelis ausdrücklich, das hinterlegte Zahlungsmittel wiederkehrend mit dem Betrag zu belasten, der erforderlich ist, um Ihren Saldo auf die von Ihnen festgelegte Höhe zu bringen, und zwar jedes Mal, wenn dieser unter die von Ihnen festgelegte Schwelle fällt. Diese Ermächtigung gilt bis zu ihrem Widerruf durch die Deaktivierung der automatischen Aufladung.
    • Wird das Zahlungsmittel bei einer automatischen Aufladung abgelehnt, findet die Aufladung nicht statt, und es wird kein weiterer Versuch unternommen, bis Sie Ihr Zahlungsmittel in Ordnung gebracht haben. Ihre nutzungsabhängig abgerechneten Dienste sind in der Zwischenzeit ausgesetzt.
    • Die monatliche Verbrauchsgrenze ist eine Obergrenze, die Sie frei festlegen. Ist sie erreicht, werden Ihre nutzungsabhängig abgerechneten Dienste bis zum Folgemonat ausgesetzt, selbst wenn Ihr Guthabensaldo positiv bleibt. Diese Aussetzung ergibt sich aus Ihrer eigenen Einstellung und begründet keine Haftung von Mimelis.
  12. Nutzungsabhängig abgerechnete Dienste

    • Bestimmte Dienste sind bis zu einer monatlichen Grenze in Ihrem Tarifplan enthalten und werden darüber hinaus nach Einheiten abgerechnet. Die Liste dieser Dienste, ihre enthaltene Grenze und ihr Stückpreis sind in Ihrem Mimelis-Verkäuferkonto aufgeführt.
    • Solange die enthaltene Grenze nicht erreicht ist, führt der Dienst zu keiner Belastung. Darüber hinaus wird jede verbrauchte Einheit Ihrem Nutzungsguthaben belastet.
    • Kann eine Handlung durch nichts mehr finanziert werden, sei es weil das Guthaben deaktiviert ist, der Saldo nicht ausreicht, die automatische Aufladung inaktiv oder abgelehnt ist oder die monatliche Grenze erreicht ist, wird die Handlung nicht ausgeführt. Sie werden per E-Mail darüber informiert.
    • SMS-Benachrichtigungen hängen von Telekommunikationsanbietern Dritter ab. Wir gewährleisten weder die Frist noch den ordnungsgemässen Empfang einer Nachricht; eine aus einem uns nicht zurechenbaren Grund nicht zugestellte Nachricht bleibt belastet.
    • Sie sind allein für die von Ihnen hinterlegten Telefonnummern verantwortlich und gewährleisten, über die Einwilligung ihrer Inhaber zum Empfang dieser Nachrichten zu verfügen. Jede verifizierte Nummer erhält ihre eigene Nachricht, und jede Nachricht wird gesondert belastet.
    • Die Aussetzung eines nutzungsabhängig abgerechneten Dienstes beeinträchtigt den Betrieb Ihrer Verkaufsstelle nicht: Ihre Bestellungen bleiben in Ihrem Mimelis-Verkäuferkonto sichtbar, und die Benachrichtigungen per E-Mail erreichen Sie weiterhin.
  13. Zahlungsmittel und Belastungsermächtigung

    • Die Begleichung Ihres Abonnements, Ihrer Optionen und Ihrer Käufe von Nutzungsguthaben erfolgt über das Zahlungsmittel, das Sie unter Abrechnung hinterlegen. Dieses Zahlungsmittel gilt für diese drei Verwendungen gemeinsam.
    • Sie verpflichten sich, jederzeit ein gültiges Zahlungsmittel aufrechtzuerhalten, solange Sie über einen kostenpflichtigen Tarifplan, eine Option oder eine aktive automatische Aufladung verfügen.
    • Die Plattform nutzt den sicheren Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zahlungsabwicklungsdienste werden von Stripe erbracht und unterstehen den Nutzungsbedingungen der Stripe-Dienste. Mit dem Abschluss akzeptieren Sie, an diesen Vertrag gebunden zu sein, und ermächtigen Mimelis, Stripe die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Informationen zu übermitteln.
    • Mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifplans oder einer Option ermächtigen Sie Mimelis ausdrücklich, das hinterlegte Zahlungsmittel zu jeder Fälligkeit mit dem geschuldeten Betrag sowie mit jedem zusätzlichen Betrag aus einer Änderung Ihres Abonnements zu belasten. Diese Ermächtigung gilt, solange ein aktives Zahlungsmittel hinterlegt bleibt, oder bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf, unter Vorbehalt der geschuldeten Summen.
  14. Rechnungen

    • Jede Abonnementsfälligkeit führt zu einer Rechnung, die unter Abrechnung eingesehen und heruntergeladen werden kann.
    • Jeder Kauf von Nutzungsguthaben, einschliesslich durch automatische Aufladung, führt zu einer Rechnung, die im Bewegungsverlauf unter Nutzung eingesehen werden kann.
    • Die Transaktionsgebühren sind weiterhin Gegenstand der in den Verkäuferregeln vorgesehenen periodischen Aufstellung.
    • Jede Beanstandung einer Rechnung ist uns innert dreissig Tagen nach deren Ausstellung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
  15. Zahlungsverzug

    • Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt Ihr Abonnement zunächst aktiv. Eine Meldung unter Abrechnung fordert Sie auf, Ihr Zahlungsmittel zu aktualisieren und die offene Rechnung zu begleichen.
    • Ein anhaltender Zahlungsausstand führt zur Aussetzung des kostenpflichtigen Tarifplans. Ihre Verkaufsstelle kehrt alsdann zum Tarifplan Base zurück, mit den entsprechenden Funktionen, Kontingenten und Transaktionsgebühren, und verkauft weiterhin.
    • Die geschuldeten Summen bleiben trotz jeder Aussetzung oder Rückkehr zum Tarifplan Base fällig. Für einen Zeitraum der Aussetzung wird weder eine Rückerstattung noch ein Ausgleich gewährt.
    • Wir behalten uns vor, jede geschuldete Summe mit den Beträgen zu verrechnen, die wir für Ihr Konto halten, und jede erforderliche Massnahme zur Einbringung der geschuldeten Beträge nach schweizerischem Recht zu ergreifen.
  16. Kündigung

    • Sie können Ihr Abonnement jederzeit unter Abrechnung kündigen, ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsgebühren.
    • Die Kündigung wird auf das Ende der laufenden Periode wirksam. Ihre Funktionen bleiben bis zu diesem Zeitpunkt aktiv, danach kehrt Ihre Verkaufsstelle zum Tarifplan Base zurück und verkauft weiterhin. Für die bereits bezahlte Periode wird keine Rückerstattung gewährt.
    • Die Kündigung eines Abonnements beendet weder Ihr Mimelis-Verkäuferkonto noch die Verkäuferregeln noch unsere Nutzungsbedingungen, die weiterhin gelten.
    • Wir können einen kostenpflichtigen Tarifplan, eine Option oder den Zugang zum Nutzungsguthaben kündigen oder aussetzen bei einer Verletzung der vorliegenden Bestimmungen, der Verkäuferregeln oder unserer Nutzungsbedingungen sowie in den Fällen der Beschränkung, Aussetzung und Kündigung, die unsere Nutzungsbedingungen vorsehen.
    • Die Schliessung Ihres Mimelis-Verkäuferkontos beendet von Rechts wegen das Abonnement, die Optionen und das Nutzungsguthaben, unbeschadet der noch geschuldeten Summen.
  17. Änderung der Tarifpläne, der Optionen und der Preise

    • Wir können den Inhalt der Tarifpläne und der Optionen jederzeit weiterentwickeln, namentlich durch Hinzufügen, Ändern oder Entfernen von Funktionen, um die Plattform zu verbessern. Eine Änderung, die das Gleichgewicht Ihres Tarifplans nicht wesentlich beeinträchtigt, kann ohne vorgängige Mitteilung erfolgen.
    • Jede Preiserhöhung, jede Erhöhung Ihrer Transaktionsgebühren und jede wesentliche Streichung einer Funktion oder eines Kontingents werden Ihnen vorgängig mitgeteilt. Diese Änderungen werden zu Beginn der auf ihre Mitteilung folgenden Abrechnungsperiode wirksam.
    • Akzeptieren Sie eine solche Änderung nicht, können Sie vor deren Wirksamwerden den Tarifplan wechseln oder Ihr Abonnement kündigen. Die weitere Nutzung Ihres Tarifplans über diesen Zeitpunkt hinaus gilt als Annahme.
    • Wir können auch die Liste der nutzungsabhängig abgerechneten Dienste, ihre enthaltenen Grenzen und ihre Stückpreise weiterentwickeln. Eine Erhöhung eines Stückpreises wird Ihnen vorgängig mitgeteilt und gilt nur für den Verbrauch nach ihrem Wirksamwerden.
    • Wir können die vorliegenden Bestimmungen nach Massgabe unserer Nutzungsbedingungen aktualisieren.
  18. Ausnahmeregelungen und besondere Bedingungen

    • Wir können einem Konto nach unserem Ermessen eine Ausnahmeregelung zu einem Kontingent, einer Funktion oder einem Preis gewähren. Eine Ausnahmeregelung ist persönlich, nicht übertragbar und widerrufbar; sie begründet keinen wohlerworbenen Anspruch und erstreckt sich auf kein anderes Konto.
    • Endet eine Ausnahmeregelung, gelten wieder die ordentlichen Bedingungen des Tarifplans, und die in den vorliegenden Bestimmungen vorgesehenen Regeln zur Kontingentsüberschreitung kommen zur Anwendung.
    • Wurden mit Ihnen besondere Bedingungen schriftlich vereinbart, gehen diese den vorliegenden Bestimmungen nur im Umfang dessen vor, was sie ausdrücklich vorsehen.
    • Der Tarifplan Vereine ist Einheiten vorbehalten, die den Status eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation nachweisen können. Sie verpflichten sich, uns jeden Verlust dieses Status unverzüglich mitzuteilen; andernfalls können wir Ihr Konto dem Ihrer Situation entsprechenden Tarifplan zuordnen.
  19. Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

    • Die Funktionen der Tarifpläne, die Optionen und die nutzungsabhängig abgerechneten Dienste werden «wie besehen» und «nach Verfügbarkeit» bereitgestellt. Sie hängen von technischen Systemen und Dritten ab, namentlich für die Zahlung und den Versand von Nachrichten.
    • Der Abschluss eines Tarifplans oder einer Option stellt in keinem Fall eine Gewährleistung für Sichtbarkeit, Besucherzahlen, Anzahl Bestellungen oder geschäftlichen Erfolg dar.
    • Mimelis haftet nicht für vorübergehende Unterbrüche, Störungen, Verzögerungen oder mittelbare Schäden aus der Nutzung dieser Dienste, im Rahmen der in unseren Nutzungsbedingungen vorgesehenen Grenzen.
    • Die in unseren Nutzungsbedingungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten vollumfänglich für die vorliegenden Bestimmungen.
  20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Die vorliegenden Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht. Vorbehältlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen ist der Gerichtsstand Genf, Schweiz, gemäss unseren Nutzungsbedingungen.

  21. Kontakt

    Bei Fragen zu Ihrem Tarifplan, Ihren Optionen oder Ihrem Nutzungsguthaben erreichen Sie uns über den eigenen Support in Ihrem Mimelis-Verkäuferkonto oder per E-Mail an producteur@mimelis.ch.

Diese Bestimmungen werden Ihnen in der Sprache Ihrer Wahl angeboten, es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die französische Version des Dokuments Ihre Nutzung der Mimelis-Dienste kontrolliert und regelt.
Aktualisieren:
18. September 2026

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