Die Mimelis-Pläne

Ein Verkäufer kann die Aktivierung des Pro- oder Enterprise-Plans beantragen, während dieser standardmäßig zum Basic-Plan gehört. Jeder Plan bietet besondere Funktionen sowie Vorteile bei der Provision, die für jede Bestellung fällig ist. Der Verkäufer profitiert immer von den Vorteilen niedrigerer Tarife zusätzlich zu denen des Tarifs, dem er angehört (Basic -> Pro -> Enterprise).

 

Abonnieren und Anwenden eines Plans

Um auf die Pro- und Enterprise-Pläne zuzugreifen, muss der Verkäufer in seinem Verkäuferkonto im Abschnitt „Ihr Mimelis-Plan“ eine Anfrage stellen und dabei den angezeigten Anweisungen folgen. Die Plattform prüft dann manuell oder automatisch, ob der Verkäufer die Zulassungskriterien erfüllt, bevor sie den angeforderten Plan aktiviert. Für danach aufgegebene Bestellungen gelten die Bedingungen des neuen Plans. Solange der Planänderungsantrag in Bearbeitung ist und nicht von Mimelis genehmigt wird, bleibt der Verkäufer bei seinem ursprünglichen Plan oder, falls dies nicht der Fall ist, beim Basicplan. Das Abonnement des Plans ist kostenlos und ermöglicht dem Verkäufer lediglich, von einer Reihe von Vorteilen zu profitieren, die Mimelis nach Ermessen gewährt.

 

Sehen Sie sich Ihren Planstatus an

Sie können den Status Ihres Plans jederzeit im Abschnitt „Ihr Mimelis-Plan“ überprüfen.

 

Teilnahmebedingungen und Haftung

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Teilnahmebedingungen des Plans, den er abonniert hat, während der gesamten Dauer seiner Verpflichtung einzuhalten. Sollten die Bedingungen nicht mehr erfüllt sein, kann die Plattform den aktuellen Plan jederzeit gegen einen anderen Plan ändern, der die Kriterien erfüllt. Es wird immer der für den Verkäufer günstigste Tarif gewählt, andernfalls kommt der Basic-Plan zur Anwendung. Vor jeder Änderung kann Mimelis nach eigenem Ermessen den Verkäufer benachrichtigen, um den Grund zu verstehen.

 

Bewerbungsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben, werden Verkäufer automatisch in den Basicplan aufgenommen, ebenso wie bei Konten, die vor dem Hinzufügen der verschiedenen Pläne erstellt wurden. Preise und Gebühren bleiben gegenüber den aktuellen Gebühren des Verkäufers unverändert.

 

Beurteilung der Zulassungsbedingungen

Es steht der Plattform frei, festzustellen, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer Mimelis proaktiv informieren.

 

Bearbeiten eines Plans

Mimelis kann die mit dem Plan verknüpften Funktionen, ob optional oder nicht, jederzeit ändern, ohne unbedingt eine Benachrichtigung an den Verkäufer zu senden. Änderungen bezüglich Provisionsvorteilen und Teilnahmebedingungen werden dem Verkäufer jedoch systematisch mitgeteilt. Der Benutzer kann dann einen neuen Plan auswählen oder zum Basicplan zurückkehren. Durch die weitere Nutzung der Plattform gelten Änderungen als akzeptiert.

Der Verkäufer kann auch eine Planänderung in einen anderen Plan beantragen. Zum Beispiel, wenn er meint, die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen zu können.

 

 

Teilnahmevoraussetzungen für den Pro-Plan

Folgendes muss jederzeit während der Laufzeit des Plans überprüfbar sein. Die verschiedenen aufzunehmenden Informationen werden bei der Erstellung des Planänderungsantrags angegeben und dürfen nicht gelöscht oder geändert werden.

Verfügt der Nutzer nicht über eine Website, kann er dies in der Anfrage angeben und die Schritte zur Website überspringen.

Webseite:

  1. Link zur Verkäuferseite auf Mimelis

    • Die URL muss vollständig und unverändert gegenüber dem Link sein, der von der Schnittstelle kopiert werden kann. Die Beschriftung kann geändert werden.
    • Der Link muss auf der Website des Verkäufers vorhanden sein.
    • Die Linkbezeichnung muss entweder die vollständige URL oder eine Bezeichnung sein, die die Art des Links erläutert. Zum Beispiel: „Link zu unserer Mimelis-Verkaufsstelle“.
    • Der Link muss für Nutzer der Website zugänglich und lesbar sein und darf nicht absichtlich ausgeblendet werden
    • Der Link muss für Suchmaschinen oder Mimelis zur Überprüfung zugänglich sein.
  2. Erklärender Text

    • Ein kurzer Text, der die Möglichkeit für Kunden beschreibt, Ihre Produkte bei Mimelis zu kaufen.
    • Der Text kann nach Bedarf bearbeitet werden. Zum Beispiel: „Sie können unsere Produkte jetzt über die Mimelis-Anwendung reservieren. Unsere exklusiven Angebote finden Sie in unserer Mimelis-Verkaufsstelle, zum Mitnehmen oder mit Lieferung nach Hause.“

 

Blog oder soziales Netzwerk:

Kommunizieren Sie auf Ihren üblichen Kommunikationsmedien:

    • Machen Sie mindestens zwei Mitteilungen über die folgende Art von Medium und beachten Sie die Reihenfolge: Artikel oder Blog-Beitrag auf Ihrer Website -> Instagram-Beitrag -> Facebook-Beitrag
    • Verfügt der Verkäufer nicht über ausreichende Kommunikationsunterstützung, muss er dies in der Anfrage angeben und versuchen, höchstens zwei Mitteilungen zu erreichen
    • Der Text der Mitteilung kann geändert werden
    • Die URL des Links zu Ihrer Mimelis-Seite darf nicht verändert werden und in allen Mitteilungen enthalten sein.
    • Der Instagram- und/oder Facebook-Beitrag muss den Hashtag „ #Mimelis “ und die Erwähnung des Mimelis-Kontos „ @mimelis.ch “ enthalten.

 

Zulassungsvoraussetzungen für den Enterprise-Plan

1- Einhaltung der Bedingungen des Pro-Plans.

2- Akzeptanz der folgenden Exklusivitätsbedingungen:

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir in den Augen Ihrer Kunden Ihr einziger Partner für die Online-Reservierung und den Kauf Ihrer Produkte werden, ggf. zusätzlich zu Ihrer eigenen Website. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, diese Option Ihren Kunden in Ihren Mitteilungen mitzuteilen, ohne zu versuchen, sie zu verbergen, unabhängig von der Form.

Sofern von uns nicht ausdrücklich anders angegeben, dürfen Sie keine Partnerschaft mit einem anderen Unternehmen eingehen, um einen ähnlichen Service zu nutzen, der direkt oder indirekt mit dem von Mimelis konkurriert. Das bedeutet, dass Verbraucher Ihre Produkte online reservieren oder kaufen und sie dann an einer Ihrer Sammelstellen abholen oder sich nach Hause liefern lassen können. In einem solchen Fall müssen Sie auf die Nutzung des von diesem anderen Unternehmen bereitgestellten Dienstes verzichten oder eine Änderung Ihres Tarifs in Betracht ziehen.

Beispielsweise wäre ein anderer Marktplatz oder eine andere Online-Verkaufsplattform nicht berechtigt, Ihre Produkte zum Verkauf anzubieten.

Diese Bestimmungen werden Ihnen in der Sprache Ihrer Wahl angeboten, es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die französische Version des Dokuments Ihre Nutzung der Mimelis-Dienste kontrolliert und regelt.
Aktualisieren:
27. März 2024
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